Hausordnung der Oberschule Seifhennersdorf

  1. Die Gültigkeit der Hausordnung bezieht sich auf das gesamte Schulgelände.
     
  2. Die Schulgebäude stehen für den Unterricht, aber auch für organisierte außerunterrichtliche Veranstaltungen zur Verfügung. Diese Veranstaltungen sind von der Schulleitung zu genehmigen.
     
  3. Die Oberschule ist in der Regel von 7.45 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
     
  4. Die Schüler werden 7.45 Uhr eingelassen.
     
  5. Die Aufbewahrung der Oberbekleidung und der Straßenschuhe erfolgt in den für die Klassen vorgesehenen Garderoben. Darüber hinaus können Schüler ein Schließfach (gegen Kaution 10 EUR) anmieten. Das Tragen von Hausschuhen gilt in der Zeit vom Oktober bis April.
     
  6. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulhaus ist nicht gestattet.
     
  7. Die Unterrichtsmittel werden vor Beginn der Unterrichtsstunde bereitgelegt.
     
  8. Jeder sorgt für einen reibungslosen Unterricht und erledigt seine Aufgaben ohne Störung und Beeinträchtigung anderer.
     
  9. Während des Unterrichts ist Kaugummikauen und Essen untersagt.
     
  10. Der Handygebrauch ist von 7.45 Uhr – 13.20 Uhr nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und nach dem Unterricht ausgehändigt. Zur Information der Eltern können die Telefone in Lehrerzimmer, Schulleitung und Schulclub genutzt werden.
     
  11. Das Schulgelände darf aus Versicherungsgründen in Pausen und Freistunden nicht unerlaubt verlassen werden. Das Verlassen der Schule ist nach Rücksprache mit den Eltern durch jeden Lehrer möglich.
     
  12. Große Pausen sind Hofpausen. Diese werden bei Schlechtwetter abgeklingelt.
     
  13. Der Weg zur Turnhalle ist ein Schulweg und ist zügig auf vereinbarter Strecke zurück zu legen.
     
  14. Alle Unterrichtsmittel und Ausrüstungen (wie auch die Arbeitshefte und Lehrbücher) müssen rücksichtsvoll behandelt werden. Sie sind Eigentum der Stadt Seifhennersdorf. Bei Verlust und mutwilliger, fahrlässiger Beschädigung muss auch für die Neubeschaffung in Verantwortung des Schülers und seiner Eltern gesorgt, bzw. der Wert erstattet werden.
     
  15. Für mitgebrachte Wertgegenstände besteht keine Haftung.
     
  16. Um Unfälle zu vermeiden, sind das Sitzen auf Fensterbänken, unerlaubtes Öffnen der Fenster, Klettern über Zäune oder auf Bäume, Raufereien im Gelände und im Haus zu unterlassen bzw. die aufsichtführende Person zu informieren.
     
  17. Im Schulgelände und bei Schulveranstaltungen herrscht Rauchverbot. Auch das Mitbringen und der Genuss von Drogen sind verboten.
     
  18. Das Tragen und Verwenden verfassungsfeindlicher Symbolik sowie das Mitführen von Waffen oder Messern sind untersagt.
     
  19. Unfälle müssen bis 3 Tage im Sekretariat angezeigt werden. Im Krankheitsfalle muss die Abmeldung und Information der Eltern telefonisch durch einen Lehrer erfolgen bzw. müssen Eltern ihre Kinder bis 8.00 Uhr abmelden.
     
  20. Fahrräder sind an einem vorgesehenen Ort abzustellen und anzuschließen. Eine Versicherung der Räder besteht nicht. Für die Nutzung gilt die STVO. (gleiches gilt für Kleinkrafträder) und die Eltern müssen ihr Einverständnis erteilen.
     
  21. Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Hausordnung ziehen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach sich.

SchulleiterinGemeindevertretung

Elternvertreter